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OLG Frankfurt, 16.01.1984 - 17 U 226/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1984, 502
- Rpfleger 1984, 284
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 19.05.2009 - 24 W 13/09
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht …
Nur dieser Wert entspreche dem durch die Berufungseinlegung zum Ausdruck gebrachten Mindestinteresse des Rechtsmittelführers, nämlich das vorinstanzliche Urteil einer Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht zu unterziehen (OLG Celle OLGR 2004, 160; OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.01.1984, Az. 17 U 226/85, MDR 1984, 502 = AnwBl 1984, 448 = Rpfleger 1984, 284 = KostRsp § 14 GKG Nr. 22; ebs. - OLG Celle, 28.11.2003 - 14 U 199/03
Streitwertfestsetzung einer mangels Beschwer unzulässigen Berufung
Der Senat schließt sich der Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt (MDR 1984, S. 502 f.) an, wonach ein derartiges Ergebnis nicht tragbar ist, weil auch eine unzulässige Berufung einen Bearbeitungsaufwand erfordert, den der Verursacher im Rahmen der gesetzlichen Gebühren zu tragen hat.